Für den Sommer sind die Plätze allerdings schon knapp.
Anspruch auf die Förderung hat, wer mit seinem Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Die Höhe des relevanten Einkommens richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt.
Wer Sozialleistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung bezieht, kann ebenfalls für die Förderung in Frage kommen.
Familien mit einem behinderten Kind oder einem behinderten Elternteil (Behindertengrad mind. 50) könenn den Zuschuß ebenfalls bekommen.
Mit einem Online-Check auf www.bmfsfj.de können Interessenten selbst ermitteln, ob sie zu den Berechtigten zählen.
Die Seite: Corona-Auszeit für Familien – Förderung
Dabei sind die Zahlen gar nicht so gering und auch Familien mit mittlerem Einkommen haben durchaus Chancen, in den Genuß der Förderung zu kommen (z.B. Paare mit 2 Kindern und Einkommen bis 5616 EUR)
Auf der genannten Homepage des Bundesfamilenministeriums werden die teilnehmenden Erholungseinrichtungen gezeigt.
Die Buchung kann direkt bei der Einrichtung erfolgen, Buchungen sind grundsätzlich möglich bis Ende 2022.
Allerdings sind die Unterkünfte in den Ferienzeiten schon fast ausgebucht, wie das Ministerium mitteilt.
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